In Vorbereitung einer Teilungserklärung wurde von einem privaten Auftraggeber die Bestandsaufnahme eines Wohn- und Geschäftshauses beauftragt.
Auf Basis von Bestandsplänen wurde eine zeichnerische Grundlage für einen Aufteilungsplan erstellt.
Anhand mehrerer Aufmaß Termine vor Ort wurde die realisierte bauliche Situation erfasst, in der Teilungsplanung dargestellt und im Rahmen einer Wohn- und Nutzflächenberechnung ausgewiesen.
Der Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Bildung von Wohnungseigentum gemäß §7 Abs. 4 Nr. 2 WEG wurde gestellt.